Bezüglich der Notbetreuung in den Kindertagesstätten WigWam, HANSEkids und Die BromBären gilt folgende Regelung:
Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat das Land entschieden Kindertageseinrichtungen ab Montag den 16. März bis voraussichtlich 18. April zu schließen
Damit vor allem die Bereiche Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit und Daseins-vorsorge (sog. kritische Infrastrukturen) „nach Kräften gewährleistet werden können, soll für Eltern, die dort arbeiten und keine andere Betreuung ihrer Kinder sicherstellen können, eine Notbetreuung angeboten werden.“
Am Montag, den 16.03.2020 bleiben die oben genannten Einrichtungen geschlossen. Der Tag wird benötigt, um die Notbetreuung für die von dAer Landesregel gedeckten Notfälle zu organisieren. Eltern sind aufgefordert, bis spätestens Montag, 10 Uhr, per Mail oder telefonisch bei der Leitung ihrer Kita ihren Bedarf zu melden.
Eine Notbetreuung kann wirklich nur für absolute Notfälle angeboten werden. Denn die Entscheidung, die Einrichtungen zu schließen, ist dem Gesundheitsschutz geschuldet. Die Notgruppen sind auf maximal 10 Kinder begrenzt – die Kapazitäten damit entsprechend gering.
Die Notfallplätze sollen nach den Hinweisen des Landes in erster Linie an Kinder vergeben werden, deren Eltern in so genannten kritischen Infrastrukturen arbeiten, sofern sie keine andere Möglichkeit der Betreuung haben. Auch Härtefälle, wo z. B. eine Kündigung droht, sollen berücksichtigt werden. An alle anderen ist zu appellieren, die Kinderbetreuung eigenverantwortlich zu regeln.
Die Betreuung kann maximal in der Zeit von 8 bis 16 Uhr stattfinden.
In jedem Fall vom Besuch der Kitas ausgeschlossen sind Personen, die laut Allgemeinverfügung des Landkreises keine Kitas betreten dürfen, weil sie zum Beispiel von Reisen in Risikogebiete zurückgekehrt sind, das gilt natürlich auch für Kinder.
Die Entscheidung, ob und für welche Kinder eine Notbetreuung in den Kitas ab Dienstag den 17.03.2020 zur Verfügung steht, wird am Montag den 16.03.2020 bis 16 Uhr in Abstimmung mit PädIn e.V. getroffen. Die Benachrichtigung der Eltern erfolgt noch am 16.03.2020. Grundlage für die Entscheidung bilden die aufgenommenen Daten.
Für die nachschulischen Betreuungseinrichtungen von PädIn e.V. steht eine Notbetreuung ab dem 16.03.2020 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für Notgruppen in diesen Betreuungseinrichtungen nach den gleichen Kriterien entschieden wird, für welche Kinder eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Ausführliche Informationen zur Entscheidung des Kultusministeriums finden Sie hier.
(14.03.2020)